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Hämotherapie Portal der Ärztekammer Berlin
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Impressum
Der Ärzteschaft obliegt die Überwachung der Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten in den Einrichtungen der Krankenversorgung. Dieses geht aus § 18 Abs. 1 des Transfusionsgesetzes hervor. Die Einzelheiten dieser Überwachung sind in der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, kurz Richtlinie Hämotherapie, geregelt.
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